Kooperationsklassen


Was ist eine Kooperationsklasse?

Kooperationsklassen sind Klassen der Regelschule (Grund- und Mittelschule), in denen Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam nach dem Lehrplan der Grund- oder Mittelschule unterrichtet werden. Der sonderpädagogische Förderbedarf bezieht sich auf die Bereiche Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung. Der sonderpädagogische Förderbedarf sollte nur so umfangreich sein, dass die Kinder die Anforderungen der Regelschule mit Unterstützung bewältigen können.

 

Auf welcher rechtlichen Vorlage basieren Kooperationsklassen?

 

Nach Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention zu einem inklusiven Bildungssystem (Art. 24 UN-BRK) sollen alle Schüler*innen einen gleichberechtigten Zugang zum Bildungswesen haben. Der Freistaat Bayern versucht diese Vorgabe durch eine Vielzahl an schulischen Angeboten umzusetzen. Eine Möglichkeit des kooperativen Lernens bieten die Kooperationsklassen, die im BayEUG (Art. 30a Abs. 7 Ziff. 1) festgeschrieben sind.

 

Wie funktionieren Kooperationsklassen in der Praxis?

 

In einer Kooperationsklasse unterrichten und fördern stundenweise zwei Lehrkräfte (Grund/Mittelschullehrkraft und Sonderschullehrkraft). Diese arbeiten eng zusammen und beraten sich gegenseitig. Ziel ist das gemeinsame Lernen, das Stärken sozialer Kompetenzen und die Akzeptanz unterschiedlichen Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens.

 

Für die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird nach eingehender Diagnostik von der Förderschullehrkraft ein Förderdiagnostischer Bericht erstellt. Auf dessen Basis wird von der Lehrkraft der Allgemeinen Schule ein Förderplan erstellt, der die Grundlage für die individuelle Förderung des*der einzelnen Schülers*in bildet. Die Förderschullehrkraft unterstützt sie dabei.

 

Für welche Schüler*innen sind Kooperationsklassen geeignet?

 

 

Die Zielgruppe der Kooperationsklassen sind Schüler*innen mit gering ausgeprägtem sonderpädagogischem Förderbedarf, die aus einem Sonderpädagogischen Förderzentrum an die Regelschule zurückgeführt werden. In der Regel sollten nicht mehr als 3 bis 6 Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Regelklasse unterrichtet werden.

 

Die Zuweisung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in eine Kooperationsklasse erfolgt über das Sonderpädagogische Förderzentrum im Einvernehmen mit den Eltern und der aufnehmenden Regelschule.

 

 



Kooperationsklassen der Fünfseen-Schule im Schuljahr 2021/22:

  • Klassen 5 und 6 der Mittelschule Starnberg

Ansprechpartnerin für die Kooperationsklassen: 

 

Heike Klotzner

Tel.: 08151/97392-0