Infolge der UN-Behindertenkonvention, die seit 2009 in Deutschland gilt, wurde das Recht der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bezüglich der Wahl der Schulart gestärkt.
An Schulen mit dem Profil „Inklusion“ gestalten Lehrkräfte der allgemeinen Schule und Lehrkräfte für Sonderpädagogik zusammen mit weiteren Fachkräften eigenverantwortlich das gemeinsame Lernen. Grundlage ist ein für die jeweilige Schule entwickeltes Bildungs- und Erziehungskonzept. Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind in das Lehrerkollegium der allgemeinen Schule eingebunden.
So sollen alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich gemeinsam gefördert werden.
Seit dem Schuljahr 2014/15 unterstützt die Fünfseen-Schule diesen Prozess aktiv. Vier Sonderschullehrer*innen sind mit einem Teil ihrer Stunden an die
Grund- und Mittelschule Tutzing und die Grundschule Wörthsee abgeordnet. Die Grundschule Wörthsee ist seit 2018 eine Schule mit dem Schulprofil Inklusion; die Grund- und Mittelschule Tutzing bekam das "Profil Inklusion" 2015
verliehen.